Wer trotz Corona-Pandemie nach Österreich reisen will, hat es gar nicht so einfach: Das Land verschärft seine Einreiseregeln erneut. Aus Sorge vor der Verbreitung der Coronavirus-Mutationen müssen künftig alle Einreisenden, für die keine Ausnahme gelte, einen negativen Corona-Test vorlegen. 

Zudem müssen sie eine zehntägige Quarantäne einzuhalten, ohne sich nach fünf Tagen freitesten zu können, kündigte Innenminister Karl Nehammer am 2. Febaruar in Wien an. Außerdem sind Hotels und Gastronomie womöglich bis März geschlossen. Wann sie wieder öffnen können, soll am 15. Februar entschieden werden. Was bedeutet das für eine Reise nach Österreich beispielsweise in ein Skigebiet?

Diese Regeln gelten für eine Reise nach Österreich

Die Grenzen zum Nachbarland bleiben zwar geöffnet und die Einreise ins Land ist weiterhin möglich. Allerdings soll durch die verschärften Einreiseregeln möglichst jeder Grenzübertritt von Touristen verhindert werden, so der Innenminister. In den Skigebieten würden die Maßnahmen verstärkt kontrolliert werden. Dort hatten sich immer wieder Skifahrer und Partyurlauber als Arbeitssuchend ausgegeben, um das Berherbergungsverbot zu umgehen. 

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Pendler müssten sich wie andere Einreisende auch nun online registrieren und einmal in der Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Seit dem 15. Januar sind alle Einreisenden zu einer elektronische Registrierung vor der Einreise in das Land verpflichtend. Die Empfangsbestätigung muss bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorgewiesen werden.

Für Österreicher gelten zunächst bis zum 7. Februar folgende Regeln:

  • Hotels müssen geschlossen bleiben, Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende.
  • Restaurants dürfen nur einen Lieferservice anbieten.
  • Die Lifte in den Skigebieten sind seit dem 24. Dezember geöffnet.
  • Geschäfte und Museen sind geschlossen.
  • Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0 bis 21 Uhr.
  • Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt einen Meter (außer zu Menschen des eigenen Haushaltes).

Trotz des dritten Lockdowns haben die Skigebiete in Österreich wie geplant geöffnet. Allerdings gelten besonders in den Liften bestimmte Corona-Auflagen. Unter anderem müssen Skifahrer dort den Mindestabstand einhalten und FFP2-Masken tragen. Lifte und Gondeln dürfen nur zur Hälfte besetzt werden. Allerdings können die Bundesländer oder Bezirke selbst per Erlass entscheiden, ob diese tatsächlich fahren dürfen.

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Die Regeln nach dem Österreich-Urlaub bei Einreise nach Deutschland

Wer sich dennoch dafür entscheidet, nach Österreich zu fahren, um etwa Familienmitglieder zu besuchen, muss sich zusätzlich auch bei der Rückkehr nach Deutschland der Konsequenzen bewusst sein. Denn das gesamte Land gilt, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, aus deutscher Sicht als Corona-Risikogebiet. Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Reiserückkehrer müssen in den meisten Bundesländern für zehn Tage in Quarantäne – die Isolation kann frühestens mit einem Corona-Test am fünften Tag verkürzt werden. Außerdem müssen sie sich online registrieren und die Bestätigung bei der Einreise vorlegen und sich entweder innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise oder maximal 48 Stunden vor der Rückkehr auf das Coronavirus testen lassen.

Denn seit dem 11. Januar besteht für Rückkehrer aus Risikogebieten in den meisten Bundesländern eine Testpflicht. Gültig sind PCR-Tests und Antigen-Tests, die, verglichen mit PCR-Tests, eine mindestens 80-prozentige Sensitivität und 97-prozentige Spezifität erreichen.

Kann ich meine Reise nach Österreich stornieren?

Der Lockdown in Österreich samt Hotelschließungen macht es für Reisende möglich, Pauschalurlaub kostenlos zu stornieren. Generell ist die entscheidende Voraussetzung für das Recht auf eine kostenlose Stornierung nach den gesetzlichen Regelungen, dass am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Menschen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. So steht es auf der Website des Auswärtigen Amtes. Eine Reisewarnung der Bundesregierung ist ein starkes Indiz für die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung.

Sollten die Hotels aber wieder öffnen, gelten andere Regeln: „Da eine Übernachtung in dem Hotel möglich ist, hat der Gast keinen Anspruch, die Buchung kostenlos zu stornieren. Das Verwendungsrisiko liegt hier beim Mieter der Unterkunft“, so Reiserechtsanwalt Paul Degott. Auch wenn eine Quarantänepflicht besteht. Urlauber haben dann nur folgende Möglichkeiten: kostenpflichtig stornieren, ihren Urlaub im Hotelzimmer in Quarantäne verbringen oder auf die Kulanz des Hoteliers setzen, um auf einen anderen Zeitpunkt umbuchen zu können.

Ausnahmen könne es bei Pauschalreisen geben. Da hängt es vom Buchungszeitraum ab, ob sie kostenlos storniert werden kann. „Wenn jemand beispielsweise im Sommer die Reise gebucht hat und nicht ahnen konnte, dass sich die Corona-Situation zum Reisezeitpunkt stark verschlechtern wird, dann ist es unter Umständen dennoch möglich, von der Reise kostenlos zurückzutreten“, so Degott.