Verschärfte Einreise-Regeln nach Urlaub im Riskogebiet
Egal, ob die Einreise nach Deutschland per Flug, Bus oder Auto geschieht: Wer in einem Risikogebiet war, hat ab sofort keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Corona-Test. Außerdem besteht eine Quarantäne- und Anmeldepflicht.
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Angesichts der hohen Corona-Neuinfektionen in Deutschland werden auch die Reiseregeln weiter verschärft: Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen im Ausland haben ab sofort keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Corona-Test.
Der im Sommer eingeführte Anspruch ist am Dienstag, 15. Dezember, ausgelaufen. Das geht aus einer kürzlich verkündeten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Bisher war es solchen Urlaubern möglich, sich gratis testen zu lassen, um bei der Rückkehr nach Deutschland die Quarantänepflicht zu verkürzen.
Bereits seit dem 8. November gilt in Deutschland eine neue Quarantäneverordnung. Außerdem müssen sich Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten seither online registrieren. So sollen Infektionsketten besser nachverfolgt werden können. Was gilt konkret? Der Überblick:
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So funktioniert die „digitale Einreise“ nach Urlaub im Risikogebiet
Bis zum 8. November mussten Reiserückkehrer nach einem Aufenthalt in Risikogebieten im Flugzeug Papieraussteigekarten ausfüllen. Andere Länder waren da schon weiter: In elf EU-Staaten gab es schon vorher digitale Formate zur Anmeldung, die auch unter dem englischen Namen Passenger Locator Form (PLF) bekannt sind.Seit November soll die „digitale Einreise“ auch in Deutschland helfen, Infektionsketten nachzuverfolgen.
So funktioniert die digitale Anmeldung
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland reist, muss sich laut der neuen Quarantäneverordnungen vorab registrieren – nicht nur Flugurlauber, sondern auch Autofahrer und Busreisende. Dies geschieht per Online-Formular auf www.einreiseanmeldung.de, etwa übers Handy, Tablet oder Laptop. Es müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Adresse, Telefonnummer, Herkunfts- und Zielort, der Zeitpunkt der Wiedereinreise und bei Flugreisen auch die Flugnummer.
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Die Daten aus dem digitalen Einreiseformular werden auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Daten werden nach offiziellen Angaben verschlüsselt, 14 Tage nach der Einreise sollen sie automatisch wieder gelöscht werden.
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Zum exklusiven GutscheinZehn Tage Quarantäne nach Risikogebiet-Reise
Grundsätzlich gilt: Nach einem Urlaub in einem Risikogebiet müssen Deutsche nach der Rückreise in Quarantäne. Mit den neuen Quarantäneverordnungen wird allerdings der Zeitraum reduziert. Konkret gelten folgende Regelungen:
- Wer sich nicht auf das Coronavirus testen lassen will, muss zehn Tage in Quarantäne bleiben.
- Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Dieser darf frühestens am fünften Tag der häuslichen Isolation in Deutschland gemacht werden, ist seit dem 16. Dezember aber nicht mehr kostenlos.
Das bedeutet: Reisen in Risikogebiete wurden weiter erschwert, denn zuvor konnten Menschen in den meisten Bundesländern sofort nach Erhalt des negativen Corona-Testergebnisses die Quarantäne verlassen – oder sie durch einen Test maximal 48 Stunden vor der Einreise ganz verhindern. Die Auswertung eines Corona-Tests dauert nach Angaben des Gesundheitsministeriums in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden.
Was die neue Quarantäneregelung für die Arbeit bedeutet
Verboten werden darf eine Reise ins Risikogebiet vom Arbeitgeber nicht. Aber: Wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, bekommt seit dem 19. November keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall. Das teilt die Bundesregierung mit.
Zuvor mussten Arbeitnehmer, die für die Zeit der Quarantäne nicht von zu Hause aus arbeiten oder weiteren Urlaub einsetzen konnten, nicht einmal Urlaub dafür nehmen oder auf einen Teil des Gehaltes verzichten. Das ermöglichte eine Klausel aus Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes – demzufolge musste der Staat für Verdienstausfälle aufkommen, wenn jemand „Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet“. Das alt bis zum 19. November sogar bei einer bewussten Reise ins Risikogebiet – bei der durch leichtsinniges Verhalten eine zehntägige Quarantäne riskiert wurde.
Die Quarantäneverordnungen der Bundesländer im Überblick
Der Bund hat den 16 Bundesländern für die Quarantäneverordnungen als Grundlage eine sogenannte Musterverordnung vorgelegt. Rechtlich umgesetzt werden muss das aber von den jeweiligen Landesregierungen. Im Wesentlichen wurden die Vorgaben übernommen, aber je nach Land gibt es Feinheiten. In Bayern beispielsweise gibt es weiterhin eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger.
Du willst dich ganz konkret darüber informieren, was in deinem Bundesland für dich gilt? Dann klick dich über unsere Übersicht direkt zur Quarantäneverordnung in den 16 Ländern: