Urlaub im April: Diese Ziele sind keine Risikogebiete
Reisen in Deutschland sind bis Mitte April praktisch verboten – Urlaub im Ausland hingegen nicht. Allerdings sind fast alle Länder in Europa Corona-Risikogebiete. Wo wäre Urlaub ohne Konsequenzen möglich? Ein Überblick.
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Stay at home – so lautet aus Sicht der Bundesregierung die Devise. Sie hat im Zuge des harten Lockdowns aufgrund nach wie vor hoher Corona-Neuinfektionszahlen sowie sich verbreitender Mutationen des Virus ein Verbot für touristische Übernachtungen in Deutschland ausgesprochen.
Reisen ins Ausland sind erlaubt – aber nicht erwünscht
Paradox: Eine Reise ins Ausland bleibt hingegen möglich, solange die Grenze geöffnet ist und das Ziel die Einreise erlaubt. Einen Urlaub in anderen Ländern kann die deutsche Regierung nicht verbieten. Wer trotz des Appells, auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, einen Urlaub plant, dem werden Steine in den Weg gelegt.
So gilt seit dem 30. März für alle Menschen, die aus dem Ausland mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen, eine Corona-Testpflicht. Bereits vor dem Rückflug muss ein negatives Ergebnis vorgelegt werden, sonst darf die Airline die Passagiere nicht befördern. „Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet“, heißt es dazu vom Gesundheitsministerium. Der Abstrich darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein.
Für Risikogebiete im Ausland (Inzidenz über 50) gelten noch weiterreichende Regelungen – und das betrifft die allermeisten Länder der EU. Hier gelten folgende Regeln für Reiserückkehrer:
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- Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Corona-Testpflicht. Der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, das Ergebnis muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorgelegt werden.
- Nach der Rückreise in Deutschland müssen die Urlauber in eine zehntägige Quarantäne, die erst mit einem Corona-Test ab Tag fünf verkürzt werden kann.
Für Virusvarianten-Gebiete beträgt die Quarantänedauer nach landesrechtlichen Regelungen 14 Tage. Eine Möglichkeit, die Quarantäne frühzeitig durch eine Testung zu beenden, ist hier grundsätzlich ausgeschlossen.
Umgekehrt verbieten auch einige Länder in Europa deutschen Urlaubern die Einreise. Dazu zählen beispielsweise Tschechien, Norwegen und Belgien. Es gibt aber einige Ausnahmen, wo ein Urlaub wieder möglich ist – ohne Quarantäne bei der Rückkehr.
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Urlaub in Europa ohne Quarantäne für Deutsche nach der Rückkehr
Denn in einigen Regionen wäre ein Urlaub derzeit ohne Konsequenzen möglich. Sie gelten nicht mehr als Risikogebiet, und das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung aufgehoben. Hier gibt’s den Überblick (Stand: 1. April 2021).
Regionen in Spanien und auf den Balearen
Über mehrere Monate hinweg galt Spanien aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen als Risikogebiet – vom Januar bis Februar 2021 sogar als Hochinzidenzgebiet. Mittlerweile hat sich die Lage etwas beruhigt, sodass in einigen Regionen auf dem spanischen Festland und auf den Balearen die Inzidenz wieder stabil unter 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Vor Reisen in folgende autonome Gemeinschaften wird daher seit dem 14. März seitens des Auswärtigen Amtes nicht mehr gewarnt:
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- Valencia
- Galicien
Bei der Rükkehr nach Deutschland aus einem dieser Gebiete entfällt also die Quarantänepflicht. Reisen nach Spanien waren ohnehin durchweg für deutsche Urlauber möglich. Weiterhin ist aber ein Corona-Test (PCR oder TMA) vor der Abreise nötig, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein Antigen-Schnelltest wird nicht akzeptiert. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Vor dem Flug müssen Urlauber außerdem ein Online-Formular auf dem „Spain Travel Health“-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, teilt das Auswärtige Amt mit. Das Formular erzeugt einen QR-Code, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Mallorca, Menorca, Ibiza und Co.
Während die Kanaren weiterhin als Risikogebiet gelten, stehen die Balearen seit dem 14. März nicht mehr auf der Liste des RKI. Nach einem Urlaub auf Mallorca, Menorca oder Ibiza können sich Rückkehrer also in Deutschland frei bewegen, die Quarantänepflicht entfällt.
Aber: Die Balearen-Regierung hat kürzlich Regeln festgelegt, die über die Zeit bis nach Ostern gelten sollen, das berichtet die „Mallorca Zeitung“. Wichtig für Urlauber sind vor allem die folgenden Einschränkungen:
- Restaurants und Bars dürfen nur bis 17 Uhr öffnen, sitzen dürfen Gäste drinnen und draußen. Zwischen 17 und 22 Uhr darf noch Essen zum Mitnehmen gekauft werden. Die Restaurants im eigenen Hotel dürfen Gäste natürlich auch abends besuchen.
- Auf Mallorca gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
- Discos bleiben geschlossen, Kinos und Theater dürfen mit Auflagen öffnen.
Und auch für die Einreise auf die Balearen ist ein Corona-Test (PCR oder TMA) vor der Abreise nötig, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein Antigen-Schnelltest wird nicht akzeptiert. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Vor dem Flug müssen Urlauber ein Online-Formular auf dem „Spain Travel Health“-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, teilt das Auswärtige Amt mit. Das Formular erzeugt einen QR-Code, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Urlaub außerhalb von Europa
Du willst trotz der Corona-Pandemie ins außereuropäische Ausland? Tatsächlich gibt es weltweit Ziele, die Touristen einreisen lassen. Wir haben dir die Lage für Fernreisen im Winter in einem Überblick zusammengefasst. Hier ein kleiner Vorgeschmack:
- Bahamas: Für die Einreise ist ein elektronisches Bahamas Health Visa erforderlich. Dafür muss ein negativer PCR-Test hochgeladen werden, der bei der Einreise nicht älter als fünf Tage sein darf.
Zusätzlich wird bei der Einreise und vier Tage nach der Einreise ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. - Dominica: Reisende aus Deutschland müssen mindestens 24 Stunden vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen. Bei der Ankunft müssen sie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Fünf Tage nach der Einreise muss ein weiterer Test durchgeführt werden, bis zum Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht.
- Grenada: Alle Reisenden müssen mindestens 48 Stunden vor der Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei der Einreise muss die Genehmigung und ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden. Test- und Quarantänepflichten hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab.
- Ruanda: Online-Registrierung und maximal 72 Stunden alter negativer Corona-Test sind Pflicht; bei der Einreise wird erneut getestet – mit Quarantäne bis zum Ergebnis in einer staatlichen Einrichtung.
- Sri Lanka: Reisende brauchen ein Touristenvisum, das sie nach der Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts erhalten. Sie müssen einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der maximal 96 Stunden alt ist, und je nach Aufenthaltsdauer drei weitere PCR-Tests in Sri Lanka durchführen.
- St. Vincent und die Grenadinen: Deutsche müssen derzeit vor der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage ist, und ein Online-Formular ausfüllen. Bei der Einreise erfolgt ein erneuter PCR-Test, an den eine Quärantäne bis zur Vorlage des Ergebnisses geknüpft ist.
- Thailand: Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung benötigt. Alle Einreisenden müssen nach der Ankunft und auf eigene Kosten in 14-tägige Quarantäne in einem staatlich zugelassenen Hotel und mehrere Covid-19-Tests bestehen.
- Uganda: Bei der Ein- und auch bei der Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nach den aktuellsten Vorschriften nicht älter als fünf Tage sein. Weitere Informationen findest du auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums.