Urlaub im Risikogebiet trotz Reisewarnung: Das gilt für Reisende
160 Länder stehen auf der RKI-Liste der Risikogebiete. Die damit verbundene Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, hat aber Konsequenzen für Urlauber. Und welcher Reisende muss sich eigentlich wann auf Corona testen lassen?
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Risikogebiet, Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet, Reisewarnung, Reisehinweis: Hier blicken viele Urlauber nicht mehr durch. Denn in der Corona-Krise müssen Touristen etliche Regeln beachten, die sich ständig ändern. Was bedeutet das nun für Urlauber, die eine Reise in ein Risikogebiet-Land mit Reisewarnung gebucht haben? Können sie kostenlos stornieren? Oder dürften sie theoretisch trotzdem dorthin fliegen?
Damit Urlauber den Überblick behalten, beantwortet der reisereporter die wichtigsten Fragen:
- Welche Länder gelten als Risikogebiet?
- Wann wird ein Land vom RKI als Risikogebiet eingestuft?
- Für welche Länder gilt die Reisewarnung bis Ende September?
- Was bedeutet eine Reisewarnung eigentlich?
- Risikogebiet und Reisewarnung: Gibt's da eigentlich einen Unterscheid?
- Verbot oder Appell: Kann ich trotz einer Reisewarnung reisen?
- Dürfen Deutsche in ein Risikoland reisen?
- Gehalt trotz Quarantäne? Auswirkungen für Arbeitnehmer
- Können Urlauber bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?
Karte: Die Risikogebiete auf der RKI-Liste
Welche Länder gelten als Risikogebiet?
Zu den vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesenen Zielen im Ausland zählen viele beliebte Ziele – darunter ganze Länder wie Schweden, Dänemark, die Niederlande, die Türkei und Ägypten sowie Regionen in Ländern wie Spanien und Kroatien.
Für diese Länder gilt auch eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Insgesamt gelten mehr als 115 Länder als „normales“ (Teil-) Risikogebiet mit einer Inzidenz von mehr als 50. Hinzu kommen 36 Länder, die aufgrund einer Inzidenz von mehr als 200 als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen werden, und 13 Gebiete, die als Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind (Stand: 24. März 2021). Für welche Länder welche Einstufung gilt, hat der reisereporter hat in einer Liste zusammengestellt.
Wann wird ein Land vom RKI als Risikogebiet eingestuft?
Die RKI-Liste der sogenannten Risikogebiete unterscheidet zwischen drei Arten: Es gibt „normale“ Risikogebiete, Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete.
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Als„normale“ Risikogebiete verzeichnet das Robert-Koch-Institut Regionen in der Welt, in denen entweder …
… ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, weil die Infektionszahlen hoch sind (mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen), oder …
… in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zu wenige Testkapazitäten gibt, oder …
… in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber unzureichende Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung gibt.
Als Hochinzidenzgebiete verzeichnet das Robert-Koch-Institut Regionen in der Welt, in denen
... das Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen von über 200 besonders hoch ist.
Als Virusvariantengebiete verzeichnet das Robert-Koch-Institut Regionen in der Welt, in denen ...
... das Infektionsrisiko durch durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten besonders hoch ist.
Das RKI ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten – und analysiert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtigen Amt sowie dem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Reisewarnung – was bedeutet sie eigentlich?
Die Reisewarnung ist die höchste Warnstufe der Bundesregierung für Touristen – und in der Corona-Krise hat das Auswärtige Amt am 17. März 2020 erstmals eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen. Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, die Behörde kann bei einer geltenden Warnung jedoch im Zweifelsfall Touristen zur Ausreise auffordern.
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Als Voraussetzung für diese höchste Warnstufe gilt eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“ von Urlaubern. Den Schritt begründete die Bundesregierung immer mit dem stark eingeschränkten internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie den Einreisebeschränkungen, den Quarantänemaßnahmen und weiteren Einschränkungen in den Ländern.
Erstmals hatte das Auswärtige Amt im Rahmen der Coronavirus-Pandemie eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, in der Folge stornierten die meisten Reiseveranstalter sämtliche Buchungen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung, die nur für ausgewählte Länder oder Regionen gilt, ausspricht. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Risikogebiet und Reisewarnung: Was ist der Unterschied?
Neben der RKI-Liste zu den Risikogebieten gibt es noch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – die beiden Einstufungen gelten in der aktuellen Corona-Pandemie inzwischen gleichzeitig für ein Land.
Das Prozedere verläuft folgendermaßen: Das Robert-Koch-Institut weist die neuen Risikogebiete, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete aus, wenig später erfolgt die formelle Warnung des Auswärtigen Amtes. Die lautet zum Beispiel: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.“
Wenn ein Land Einreisebeschränkungen oder ein touristisches Reiseverbot ausgesprochen hat, dann gibt das Auswärtige Amt einen Reisehinweis aus, zum Beispiel: „Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Bahamas wird weiterhin abgeraten.“
Reisewarnung: Für welche Länder gilt sie?
Nach der weltweiten Reisewarnung im Frühjahr 2020 wurde die Reisewarnung ab dem 15. Juni für 31 Länder schrittweise aufgehoben – es handelte sich dabei um die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das aus der EU ausgetretene Großbritannien sowie die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.
Inzwischen betrachtet die deutsche Bundesregierung die Länder rund um die Welt individuell – grundsätzlich gibt es nun sogenannte Reisehinweise. Darin wird dann über die landesspezifischen Risiken informiert. Das kann jedoch auch bedeuten, dass von touristischen Reisen abgeraten oder gewarnt wird.
Aktuell gilt für mehr als 160 Länder weltweit eine Reisewarnung. Um immer auf dem Laufenden zu sein, für welches Land eine Reisewarnung gilt, sollten Touristen sich die aktuelle Risikogebiete-Liste des RKI sowie die Reisehinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel ansehen.
Dürfen Deutsche trotz Reisewarnung reisen?
Ein Reiseverbot stellt eine Reisewarnung jedoch nicht dar. Es ist vielmehr ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes. Die Entscheidung, ob Touristen trotzdem in das betroffene Land oder die betroffene Region einreisen, bleibt ihnen überlassen. Sie sollten sich aber über die Konsequenzen bewusst sein.
Nicht zuletzt zählt auch, ob das Zielland die Grenzen geöffnet oder geschlossen hat, das Einreisen also möglich wäre, ob es Flüge gibt, wie die Lage vor Ort ist und ob es sichere Rückreisemöglichkeiten, sprich einen Rückflug, nach Deutschland gibt.
Reisen trotz Reisewarnung: Krankenversicherung für Risikoländer
Wer also überlegt, ob er trotz der Warnung reist, sollte sich sehr genau mit diesen Aspekten beschäftigen. Im Klaren sein sollten sich Touristen auch über weitere Folgen, zum Beispiel hinsichtlich des Versicherungsschutzes.
Denn wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss oder möchte, ist in der Regel nicht durch die Reisekrankenversicherung geschützt. Journalisten, Geschäftsreisende, Entwicklungshelfer oder Abenteurer müssen eine spezielle Krankenversicherung abschließen, die auch in Risikogebieten greift, erklärt das Branchenportal „reiseversicherung.com“.
Wichtig: „Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Reiseversicherungen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und deutlich höheren Prämien rechnen.“
Reise ins Risikogebiet mit Reisewarnung: Was sind die Folgen?
Die Einstufung eines Landes als Risikogebiet ist ebenso wie die Reisewarnung nicht gleich einem Reiseverbot. Aber auch hier müssen sich Urlauber über mehrere Kosnequenzen im Klaren sein.
Wer aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet kommt, muss sich generell vor der Einreise nach Deutschland digital registrieren auf einreiseanmeldung.de. Gleichzeitig gelten Quanratäne- und Testregelungen, die sich je nach Einstufung unterscheiden. Um ganz sicher zu gehen, sollten sich Reisende über mögliche Ausnahmen von den folgenden Regeln in ihrem Bundesland informieren. Eine Auflistung zu den Ländern stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Corona-Risikogebiet: Testpflicht und Quarantäne für Reise-Rückkehrer
Die Teststrategie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, dass sich Reisende nach der Rückkehr auf das Coronavirus testen lassen müssen. Die Reiserückkehrer müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Einreise testen lassen, beispielsweise direkt am Flughafen oder Bahnhof. Außerdem müssen Reiserückkehrer für zehn Tage in Quarantäne – dieser Zeitraum kann in der Regel mit einem negativen Test frühestens ab dem fünften Tag verkürzt werden.
Corona-Hochinzidenz-Gebiet: Test vor der Einreise nötig
Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenz-Gebiet aufgehalten hat, muss sich bereits vor dem Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen und dieses vorlegen. Der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Außerdem müssen Reiserückkehrer für zehn Tage in Quarantäne – dieser Zeitraum kann in der Regel mit einem negativen Test frühestens ab dem fünften Tag verkürzt werden.
Virusvarianten-Gebiet: Test vor der Einreise, 14 Tage Quarantäne
Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss sich bereits vor dem Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen und dieses vorlegen. Der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Außerdem müssen Reiserückkehrer in Deutschland für 14 Tage in strikte Quarantäne, die nicht durch einen weiteren Coronatest verkürzt werden kann.
Wichtig: Quarantäneregelung ist Ländersache
Wichtiger Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch die Verordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist hier das Recht des Bundeslandes, in dem Urlauber sich aufhalten. Daher sollten Reisende sich unbedingt detailliert über mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht ninformieren.
Gehalt trotz Quarantäne? Auswirkungen für Arbeitnehmer
Was ist, wenn Arbeitnehmer nach der Reise ins Risikogebiet in Quarantäne müssen und nicht von zu Hause aus arbeiten können – wird ihnen dann der Lohn gekürzt?
Reisende, die in Quarantäne müssen, können sich nicht einfach vom Arzt krankschreiben lassen – vor allem nicht, wenn sie keine Symptome haben. Die Betroffenen müssen sich selbst über die geltenden Lohnfortzahlungsansprüche bemühen, dazu müssen sie einen Antrag auf staatliche Entschädigungszahlung stellen. Der Chef streckt dann die Zahlung vor und holt sich das Geld von der zuständigen Behörde zurück.
Kann ich bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?
Es ist eine der meistgestellten Fragen unter Touristen in der Corona-Krise: Dürfen Urlauber bei einer Reisewarnung oder der Einstufung als Risikogebiet grundsätzlich kostenlos stornieren?
Entscheidende Voraussetzung für das Recht auf eine kostenlose Stornierung ist nach den gesetzlichen Regelungen, dass am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Menschen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. So steht es auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Das bedeutet: Eine Reisewarnung der Bundesregierung ist zwar ein starkes Indiz für die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne die Einstufung können die Voraussetzungen gegeben sein.
Generell gilt: Jeder Tourist hat vor Antritt einer Pauschalreise die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Er ist dann jedoch verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine „angemessene Entschädigung“ zu zahlen (Stornogebühr, § 651h BGB).
Flug oder Hotel stornieren: Geht das kostenlos?
Individualreisende, die alle Leistungen (Flug, Hotel, eventuell Mietwagen) einzeln gebucht haben, könnten größere Probleme bei der Stornierung bekommen. Denn: „Bei einem gebuchten Flug trägt immer der Passagier das Verwendungsrisiko“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott.
Wenn Urlauber am Reiseziel also grundsätzlich einreisen dürfen, wird eine kostenfreie Stornierung sehr schwer, da keine Argumentationsgrundlage gegeben ist. In einem Fall aber ist eine kostenfreie Stornierung möglich: „Sollte ein Einreiseverbot herrschen oder Quarantäne-Pflicht, dann kann das ein Stornierungsgrund sein.“ Außerdem bieten viele Airlines derzeit aus Kulanz kostenlose Umbuchungen an.