Portugal bietet Touristen kostenpflichtige Corona-Versicherung
Um Touristen mehr Sicherheit bei ihrer Reise zu bieten, hat Portugal nun eine kostenpflichtige Corona-Versicherung eingeführt. Neben einer medizinischen Behandlung deckt sie auch die Rückführung nach Hause ab.
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Mit der sogenannten zweiten Corona-Welle steigt die Zahl der Infizierten in beliebten Urlaubsländern. Darunter: Spanien, Bulgarien und Kroatien.
Mit Blick auf die Entwicklungen in diesen Destinationen übernehmen seit Kurzem die Kanaren für Urlauber die entstehenden Kosten nach einer Corona-Infektion.
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Auch Portugal will Touristen mehr Sicherheit beim Reisen bieten und führt nun eine Corona-Versicherung ein, die allerdings kostenpflichtig ist. Auf der englischsprachigen Website Portugal Travel Insurance wird den Urlaubern garantiert: unbegrenzter Zugang zu einem touristischen Hilfsdienst, vollständige Abdeckung für unvorhergesehene Situationen und sicheres Reisen.
Diese Dinge übernimmt die Corona-Versicherung für Portugal
- ärztliche Beratung, auch online
- Entsendung eines Arztes in das Hotel oder den Ferienort
- dringender Versand von Arzneimitteln
- sanitärer Transport von Verwundeten und Kranken zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Übernahme von medizinischen, chirurgischen, pharmazeutischen Kosten und solchen für Krankenhausaufenthalte in Portugal
- Rückführung in die Heimat auch im Falle des Todes
- Nachsorge im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mit Transport und Unterkunft
- Kinderbetreuung
- Rückfahrkarte im Falle von Krankheit und Unfall abgedeckt
- Verlängerung des Hotelaufenthalts
Das kostet die Corona-Versicherung für Portugal
Urlauber, die zehn Tage im Land verbringen, zahlen 37,20 Euro pro Person. Wer bis zu 15 Tage in Portugal bleiben will, ist für 43,20 Euro versichert. Bei 16 bis 30 Tagen sind es 48,20 Euro, und jene, die bis zu 60 Tage bleiben wollen, müssen 65,20 Euro für die Covid-19-Versicherung bezahlen.
Es gibt aber auch zahlreiche deutsche Versicherer, die eine Auslandskrankenversicherung bei Corona anbieten – einige gelten sogar bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts.