Grenzöffnung für Paare: Das musst du darüber wissen
Wochenlang haben Paare darum gekämpft, sich endlich wieder in die Arme schließen zu dürfen. Ab dem 10. August sind die Grenzen für sie wieder offen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Monate voller Sehnsucht, Herzschmerz und Bangen haben für viele Paare bald ein Ende. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am Freitag wohl viele Verliebte sehr glücklich gemacht. Denn der Minister hat angekündigt, die Grenze trotz steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus in Deutschland auch für unverheiratete Paare aus Drittstaaten wieder zu öffnen.
Zuvor hatten internationale Paare wochenlang auf Social Media für eine Grenzöffnung geworben. Andere EU-Länder wie Dänemark, Österreich und die Niederlande erlauben entsprechende Einreisen bereits. Ab dem 10. August soll nun das große Wiedersehen vieler Paare auch in Deutschland möglich sein. Allerdings ist die Einreise an Bedingungen geknüpft. Der reisereporter sagt dir, was es zu beachten gilt.
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Welche Länder sind von der Grenzöffnung betroffen?
Mit der neuen Grenzöffnung können sich grundsätzlich alle unverheirateten Paare in Deutschland wiedersehen. Das heißt, es ist jetzt egal, ob der Partner im europäischen Ausland lebt oder außerhalb der EU. Wichtig ist natürlich, dass es eine Flugverbindung zwischen Deutschland und dem Heimatland des Partners gibt.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einreise?
Allerdings kann jetzt nicht jede Internet-Bekanntschaft einfach so mal rüberfliegen, denn die Einreise aus Drittstaaten ist an Bedingungen geknüpft. Laut dem Innenministerium müssen die Paare also schriftlich versichern, dass sie sich in einer dauerhaften Partnerschaft befinden. Dafür muss der Einreisende bei der Ankunft in Deutschland drei Dokumente mitbringen: Eine schriftliche Einladung seines in Deutschland lebenden Partners, eine gemeinsam unterschriebene Erklärung beider Partner und Nachweise über vorherige Treffen in Deutschland durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.
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Zum exklusiven GutscheinWas ist bei der Einreise zu beachten?
Die Grenzöffnung entbindet die Einreisenden natürlich nicht von den anderen Beschränkungen, die etwa für Rückkehrer aus Risikogebieten gelten. So gilt seit Samstag etwa eine Corona-Testpflicht für alle, die aus einem der vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Länder einreisen. Sollte der positiv ausfallen, geht es dann erst mal in Quarantäne – aber selbst das ist nach so langer Zeit der Trennung für Paare ja nicht unbedingt die schlechteste Aussicht, oder?