RKI-Liste: Diese Risikogebiete gibt es aktuell in Europa
Urlauber, die in einem Risikogebiet waren, müssen sich vor der Einreise nach Deutschland anmelden, einen Corona-Test machen und in Quarantäne. Das trifft beliebte Ziele in Europa, die auf der Liste des Robert-Koch-Institutes stehen.
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Reiserückkehrer, die in einem Corona-Risikogebiet waren, müssen sich vor der Rückkehr nach Deutschland online anmelden und in den meisten Bundesländern innerhalb von 48 Stunden einen Corona-Test machen sowie in Qarantäne. Der Zeitraum beträgt grundsätzlich zehn Tage, die Isolation kann frühestens mit einem Corona-Test am fünften Tag verkürzt werden. Welche Ausnahmen es von diesen Regelungen gibt, erfährt du in unserem Überblick zu den 16 Bundesländern.
In Risikogebieten ist das Risiko, sich mit Covid-19 anzustecken, nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) erhöht. Auf der Liste stehen insgesamt mehr als 130 Regionen weltweit – darunter viele nichttouristische Länder, aber auch einige sehr beliebte Reiseziele.
Seit dem 14. Januar weist das RKI zusätzlich noch Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete aus. Wer dort war, muss sich vor der Einreise auf Covid testen lassen. Bei uns bekommst du den aktuellen Überblick über die RKI-Liste.
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Karte: Diese Länder und Regionen sind laut RKI Risikogebiet
Diese Ziele in Europa stehen auf der Liste der Virusvarianten-Gebiete
- Irland
- Portugal
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
(Stand: RKI-Liste zuletzt aktualisiert am: 25. Januar)
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Diese Ziele in Europa gelten als Hochinzidenzgebiete
- Albanien
- Andorra (Fürstentum Andorra)
- Bosnien und Herzegowina
- Estland
- Kosovo
- Lettland
- Litauen
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Portugal (+ Virusvarianten-Gebiet)
- Serbien
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
Diese Ziele in Europa stehen auf der Liste der Risikogebiete
- Belarus
- Belgien
- Bulgarien
Ausnahme: Färöer Inseln, Grönland- Finnland, nur: Uusimaa (mit Helsinki) und Varsinais-Suomi
- Frankreich, auch die Überseegebiete Französisch-Guyana, Französisch-Polynesien, St. Martin, Mayotte, Saint-Barthélémy
- Georgien
- Griechenland: West-Makedonien, Zentralmakedonien, Thessalien
- Italien
- Kosovo
- Kroatien
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande, inklusive der autonomen Länder und der karibischen Teile
- Norwegen: Provinzen Oslo, Viken, Rogaland, Trøndelag, Vestfold og Telemark
- Österreich, ausgenommen sind die Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal
- Polen
- Republik Moldau
- Rumänien
- Russische Föderation
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakai
- Slowenien
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Zypern
(Stand: RKI-Liste zuletzt aktualisiert am: 29. Januar)
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Zum AngebotAuch außerhalb von Europa stehen bei Urlaubern sehr beliebte Ziele auf der Liste des RKI.
RKI-Liste: Diese beliebten Urlaubsländer außerhalb Europas sind Risikogebiet
- Ägypten (Hochinzidenzgebiet)
- Argentinien
- Bahamas
- Barbados
- Bolivien (Hochinzidenzgebiet)
- Botswana (Hochinzidenzgebiet)
- Brasilien
- Cabo Verde (Kaverden)
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- Ghana
- Indien
- Indonesien
- Israel
- Jamaika
- Jordanien
- Kanada
- Kenia
- Kolumbien (Hochinzidenzgebiet)
- Malediven
- Marokko
- Mexiko
- Namibia (Hochinzidenzgebiet)
- Nepal
- Nicaragua
- Peru
- Philippinen
- Südafrika (Virusvarianten-Gebiet)
- Tansania
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate (Hochinzidenzgebiet)
- USA (Hochinzidenzgebiet)
(Stand: RKI-Liste zuletzt aktualisiert am 29 Januar)
Gibt es einen Unterschied zwischen Risikogebiet und Reisewarnung?
Neben der RKI-Liste zu den Risikogebieten gibt es noch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – die beiden Einstufungen gelten in der aktuellen Corona-Pandemie gleichzeitig für ein Land.
In den vergangenen Monaten waren die Einstufung als Risikogebiet und eine Reisewarnung nicht unbedingt aneinander gekoppelt. Mittlerweile folgt auf die Einstufung als Risikogebiet allerdings immer auch eine Reisewarnung.
Reisewarnung – was bedeutet sie eigentlich?
Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe der Bundesregierung für Touristen – in der Corona-Krise hat das Auswärtige Amt am 17. März 2020 erstmals eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen. Die Behörde kann bei einer geltenden Reisewarnung im Zweifelsfall Touristen zur Ausreise auffordern.
Als Voraussetzung für diese höchste Warnstufe gilt eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“ von Urlaubern. Den Schritt begründete die Bundesregierung immer mit dem stark eingeschränkten internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie den Einreisebeschränkungen, den Quarantänemaßnahmen und weiteren Einschränkungen in den Ländern.
Erstmals hatte das Auswärtige Amt im Rahmen der Coronavirus-Pandemie eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, in der Folge stornierten die meisten Reiseveranstalter sämtliche Buchungen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung, die nur für ausgewählte Länder oder Regionen gilt, ausspricht. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.