Als das Coronavirus Ende Februar Deutschland erreichte, war es mit dem Urlaub schnell vorbei. Hunderttausende Reisen wurden storniert und Veranstalter wie Airlines arbeiten seitdem daran, die Reisekosten der Urlauber zu erstatten.

Doch obwohl Fluggäste und Reisende ein Recht auf die Rückzahlung haben, warten nicht wenige ihr Geld auch jetzt noch nicht zurückbekommen, obwohl die Stornierung beziehungsweise der Flugausfall teilweise bereits mehrere Monate zurückliegt. Dabei haben Airlines eigentlich die Pflicht, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzuzahlen, bei Reiseveranstaltern beträgt die Frist 14 Tage.

Wenn auch du noch auf die Rückerstattung deiner Reisekosten nach einem Flugausfall oder einer abgesagten Pauschalreise wartest, dann solltest du jetzt aktiv werden. Was genau du tun kannst, zeigt der reisreporter dir im Überblick. 

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Den direkten Kontakt suchen

Falls du diesen Schritt noch nicht gegangen bist, dann solltest du zuerst den direkten Kontakt zum Reisebüro, Reiseveranstalter oder zur Fluggesellschaft suchen. Denn anders nach der Hochphase der Pandemie hat sich die Lage dort auch wieder etwas entspannt und die Erreichbarkeit ist bei vielen Anbietern wieder besser geworden.

Fakt ist aber auch, dass es trotzdem bei einigen Anbietern dauert, bis du jemanden ans Telefon kriegst oder deine E-Mail bearbeitet wird. Solltest du länger als eine Woche auf die Antwort warten, dann lohnt eine Erinnerung. Hartnäckigkeit zahlt sich hier aus. 

Verbraucherschützer raten auch dazu, die Forderung per Einwurf-Einschreiben zu versenden und der Airline oder dem Veranstalter eine Zahlungsfrist von 14 Tagen  zu setzen.

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Verbraucherschutz einbinden

Wenn du alleine nicht weiterkommst, dann lohnt ein Anruf bei der für dich zuständigen Verbraucherzentrale. Die steht dir mit Rat und Tat zur Seite und kann dir für deine individuelle Situation den bestmöglichen Lösungsweg sagen. Auf der Website der Verbraucherzentrale findest du außerdem das Muster für die Geltendmachung deiner Rückerstattung.

Dieses Formular solltest du schriftlich an deinen Anbieter senden, wenn sich bisher nichts getan hat. Übrigens: Im Ernstfall stellt das auch eine gültige Grundlage für ein Gerichtsverfahren dar. 

Fall an die Schlichtungsstelle weitergeben

Du willst keinen Rechtsstreit, aber kommst im direkten Kontakt mit deiner Airline auch nicht weiter? Dann gibt es noch eine andere Möglichkeit, den Streit beizulegen: die bundesweite Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Den Schlichtungsantrag kannst du direkt online über die Website ausfüllen, dafür musst du auch Reisedokumente und Nachweise der bisherigen Kommunikation hochladen. Und die Erfolgsquote spricht für diese Methode: In acht von zehn Fällen erreicht die Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Einigung. 

Über Gutscheinlösung nachdenken

Rein rechtlich haben Veranstalter und Fluggesellschaften nach der Stornierung einer Reise höchstens zwei Wochen beziehungsweise sieben Tage Zeit, um die Kosten zu erstatten.

Durch die Pandemie ist nun allerdings alles anders, die Realität sieht bei vielen Anbietern anders aus. Erfahrungsgemäß geht eine Sache allerdings schneller als die Rückerstattung: die Ausstellung gleichwertiger Gutscheine durch den Veranstalter oder eine Umbuchung.

Solltest du also demnächst ohnehin eine Reise planen, dann lohnt es sich vielleicht, diese Lösung in Erwägung zu ziehen. Verpflichtend ist die Annahme eines Gutscheines aber nicht. Reisenden steht in jedem Fall die Rückerstattung zu, wenn sie das wünschen. Auch, wenn diese Wahl aktuell etwas mehr Geduld erfordert.