Mallorca-Urlaub 2020: Ist eine kostenlose Stornierung möglich?
Auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera tragen Urlauber auf der Straße nun eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ist eine verschärfte Maskenpflicht Grund genug für eine kostenlose Stornierung? Die Antwort gibt es hier.
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Auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln gilt eine verschärfte Maskenpflicht. Schuld daran ist die Missachtung der Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
So sorgten beispielsweise Aufnahmen von Feiern auf der Bier- und Schinkenstraße an der Playa de Palma am vergangenen Freitag für Entsetzen. Ähnliche Szenen spielten sich an der Punta Ballena in Magaluf ab, einem Ort, der als britisches Ballermann-Pendant gilt. Und die Regierung reagierte prompt: Sie ordnete die Schließung der Lokale der wichtigsten Partymeilen an.
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Maskenpflicht statt Partynacht: Stornierungen schnellen in die Höhe
Dass der Urlaub 2020 anders abläuft als eine herkömmliche Reise, war vielen bereits zu Beginn der Corona-Krise bewusst. Doch die Tatsache, dass jetzt anstatt einer wilden Partynacht eine verschärfte Maskenpflicht an der Tagesordnung steht, geht vielen Reisenden gegen den Strich.
Das spiegelt sich auch in den Stornierungen wider: Laut der spanischen Zeitung „Ultima Hora“ cancelten in einigen Fällen 50 Prozent der potenziellen Urlauber ihre Reise. Gabriel Llobera, Präsident des Hotelkettenverbands der Balearen (ACH), zeigte sich demnach besorgt. „Das bricht den Erholungstrend, den wir seit Ende des Pilotsversuchs auf Mallorca hatten“, sagte er. „Die Verabschiedung der Maßnahmen erfolgte im schlimmsten Moment.“
Doch ist es überhaupt möglich, aufgrund der Einschränkungen kostenfrei zu stornieren? Oder bleiben Urlauber im Endeffekt auf den Kosten sitzen? Der reisereporter hat die Antwort.
Urlaub stornieren wegen Maskenpflicht: Ist das kostenlos möglich?
Wer sich auf Mallorca im öffentlichen Raum bewegt, ist dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Ausnahmen gelten für Mallorquiner und Urlauber, wenn sie am Strand, auf der Uferpromenade oder in der Natur auf Mallorca unterwegs sind und einen Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern einhalten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro rechnen.
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Ein Grund, kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten zu können, ist das aber nicht. In diesen Fällen müssen Touristen damit rechnen, die Stornokosten zu tragen, so die Einschätzung von Reiserechtsanwalt Paul Degott.
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Zum AngebotDas Recht, kostenlos von einem Reisevertrag zurückzutreten, haben Touristen nur, „wenn die Reise erheblich beeinträchtigt ist“, sagt Degott dem reisereporter. Dieses Kriterium sei durch die bloße Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, noch nicht erfüllt. Es sei „ein allgemeines Lebensrisiko“, das der Reisende ja auch hätte, wenn er in Deutschland zum Beispiel zum Einkaufen gehe.
Gleiches gelte auch für die Frage auf einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises sowie für Pauschalurlauber vor Ort auf Mallorca, Ibiza, Menorca oder Formentera, die ihre Reise abbrechen wollen. Heißt im Klartext: Urlauber können nicht wegen einer Maskenpflicht Teile der Reisekosten zurückverlangen. Und sie können auch nicht erwarten, dass der Reiseveranstalter sie vorzeitig deswegen zurück nach Deutschland holt.
Geschlossene Bars am Ballermann: Grund genug für eine Stornierung?
Diese rechtlichen Regeln gelten ebenso für Feierwütige. Denn bei Pauschalreisen sind Party-Touren, bei denen Gruppen von Bar zu Bar ziehen oder mehrere Diskotheken besuchen, nicht im Leistungsumfang des Anbieters enthalten. Diese bucht der Urlauber meist extra hinzu. Wenn es also die Möglichkeit gibt, die Reise uneingeschränkt anzutreten, ist keine kostenfreie Stornierung möglich. Gleiches gilt für den Abbruch des Urlaubs.
Außerdem gibt es keinen Anspruch auf die Minderung des Reisepreises. Denn bei Schließungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus handelt es sich rechtlich um eine „höhere Gewalt“, also einen Umstand, den der Veranstalter nicht beeinflusst.
Sommerurlaub 2020: Stornieren bei mehreren Einschränkungen
Eine Ausnahme könnte es darstellen, wenn die Maskenpflicht nur der berühmte letzte Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt. Wenn Urlauber beispielsweise ohnehin schon wegen mehrerer Punkte unzufrieden mit der Reise sind, dann seien die erhebliche Beeinträchtigung und damit das Rücktrittsrecht gegeben.
Beispiele sind ein geschlossener Spa-Bereich im Hotel, obwohl dafür gezahlt wurde, oder der Wegfall einer gebuchten All-inclusive-Verpflegung mit Buffet und stattdessen nur serviertes Essen am Platz samt langer Warteschlangen vor dem Restaurant.
Balearen nicht die erste Region mit verschärfter Mund-und-Nasen-Schutzpflicht
Die Balearen sind nicht die einzige Region in Spanien, in der eine solche Maßnahme gilt. Auch in Katalonien gilt seit einigen Tagen eine verschärfte Maskenpflicht. Dort waren die Corona-Infektionszahlen regional wieder angestiegen.