Mittlerweile gibt es in Spanien mehr als 6.000 bestätigte Fälle des Coronavirus. Rund 200 Menschen sind daran gestorben, so die Zahlen der Johns Hopkins University. Nach Italien ist Spanien damit derzeit das von Covid-19 am zweitstärksten betroffene Land in Europa. Madrid gilt laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet.

Die spanische Regierung entschied deshalb in der Nacht zu Sonntag, dass ganze Land zum Sperrgebiet zu erklären. „Lassen Sie uns die Kette der Panikübertragung unterbrechen, die Scherze stoppen und verantwortungsbewusst handeln“, sagte Spaniens Präsident Pedro Sanchéz der Tageszeitung „El País“ zufolge.

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Ausgangssperre für Menschen in Spanien

Die Menschen in Spanien dürfen ihre Häuser und Wohnungen nur noch verlassen, um notwendige Lebensmittel oder Medikamente einzukaufen, zur Arbeit zu gehen, zu ihrem Wohnort zurückzukehren oder um ältere Menschen, Minderjährige, Angehörige, Menschen mit Behinderung oder besonders schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und zu betreuen.

Darüber hinaus mahnte der Präsident, vor allem keine Freizeitaktivitäten im Freien mehr zu unternehmen, nicht an den Strand zu gehen oder Ski zu fahren. Die landesweite Quarantäne gilt ab sofort für vorerst 15 Tage.

Geschäfte bleiben geschlossen

Alle Läden im Land schließen, Ausnahmen davon sind Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Kioske, Friseursalons, Tiernahrungsgeschäfte, Reinigungen und Wäschereien. Auch der Onlinenhandel soll bestehen bleiben. Öffentliche Verkehrsmittel bleiben ebenfalls in Betrieb, der Nahverkehr soll aber um die Hälfte reduziert werden. Dasselbe gilt für den Zugverkehr im Land. 

Kann ich meine Spanien-Reise stornieren?

Ein öffentliches Leben findet in Spanien – ähnlich wie in Italien und in weiteren europäischen Ländern – kaum noch statt. Kannst du deinen Spanien-Urlaub nun stornieren? Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen kann ein normaler Urlaub nicht stattfinden. Wer eine Pauschalreise gebucht habe, könne deshalb aufgrund von außerordentlichen Umständen vom Vertrag zurücktreten, erklärt Reiserechtsanwalt Paul Degott. 

Das gleiche Recht haben übrigens auch Veranstalter, auch sie können den Reisevertrag ebenfalls wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Der Reisepreis muss vom Veranstalter zurückgezahlt werden. Anspruch auf Schadensersatz haben Urlauber dann aber nicht, so Degott.

Individualreisende müssen dagegen auf Kulanz von Airlines und Unterkünften setzen. Zahlreiche Fluggesellschaften haben ihre Regeln für Umbuchungen und Stornierungen aufgrund der Corona-Krise bereits gelockert.