Kreuzfahrt: Frau kommt nicht direkt ins Bett – Geld zurück!
Enge Kabinen sind Kreuzfahrtpassagiere gewohnt – mit Betten ohne direkten Einstieg müssen sie sich aber nicht abfinden. Eine Frau bekommt jetzt Geld zurück, weil sie über das Bett eines anderen steigen musste.
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Eine Kreuzfahrt-Kabine der höchsten Kategorie mit malerischem Meerblick, aber ohne direkten Zugang zum Bett? Das muss laut dem Landgericht Frankfurt am Main nicht sein. In einem Urteil entschied der Richter, dass eine unkomfortable Anordnung der Betten eine Preisminderung der Reise von fünf Prozent rechtfertigt.
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Passagierin hat keinen direkten Zugang zum Bett in der Kreuzfahrt-Kabine
Mit diesem bereits rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 216/18) bekam eine Kreuzfahrtpassagierin recht. Sie konnte ihr Bett nur über einen schmalen Spalt am Fußende erreichen oder musste über das Bett ihres Mitreisenden steigen, um in ihr eigenes zu gelangen. Eine solche Anordnung der Betten ist dem Gericht zufolge mangelhaft.
Außerdem beklagte die Frau, dass andere Gäste des Schiffs vor dem Kabinenfenster entlangliefen und damit den von ihr gebuchten Meerblick störten.
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Zum AngebotKreuzfahrt-Passagiere versperrten auch den Meerblick
Darin erkannte die Reiserechtskammer des Landgerichts aber keinen Mangel: „Der Klägerin habe klar sein müssen, dass sich auf dem Schiff andere Gäste und Personen befinden, die sich auch außerhalb ihrer Kabinen aufhalten und teilweise das Fenster der Klägerin passierten“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.