Sitzplatz weg: Erstattet die Bahn meine Reservierung?
Was passiert, wenn der reservierte Platz auf der Bahnreise plötzlich weg ist? Was ist zu tun und kommt die Deutsche Bahn für die Erstattung auf? Alles Wichtige erfährst du hier beim reisereporter.
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Du hast 4,50 für einen reservierten Sitzplatz im IC oder ICE bezahlt – doch im Zug stellt sich heraus: Den Platz gibt es nicht. Was nun? Eine Sitzplatzreservierung wird in folgenden Fällen von der Deutschen Bahn erstattet:
- Dein reservierter Platz konnte dir nicht zugeteilt/bereitgehalten werden – zum Beispiel, wenn der Zugteil ausfällt.
- Aufgrund einer Verspätung des zuvor von dir genutzten Zuges konntest du deinen reservierten Platz nicht einnehmen.
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Sitzplatz-Erstattung: So geht es
Auch bei Reservierungen, die im gekauften Ticket integriert waren, besteht ein Erstattungsanspruch. Um diesen zu nutzen, solltest du dir die Verspätung oder fehlende Sitzplatzzuteilung vom zuständigen Bahnpersonal bestätigen lassen und dich mit einem Fahrgastrechte-Formular, dem Beleg der Reservierung und der Originalfahrkarte an eine Verkaufsstelle oder ein Reisezentrum der Bahn wenden.
Sofern du deine Reservierung wegen einer Verspätung eines außerhalb des Bahnverkehrs genutzten Verkehrsmittels (zum Beispiel Taxi, Schiff, U-Bahn oder Bus) nicht nutzen konntest, ist eine Erstattung nicht möglich.