Zugverspätung: Wann bekommen DB-Reisende Entschädigung?
Die Züge stecken fest und es wird immer später? Bei großen Verspätungen sind Entschädigungen vorgesehen. Ab wann du wie viel von deinem DB-Ticket-Preis erstattet bekommst, sagt dir der reisereporter.
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Im Falle von enormen Verspätungen der benötigten Zugverbindungen zahlt die Deutsche Bahn Entschädigungen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Bei 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet.
- Bei 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof werden 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.
- Bei einer Hin- und Rückfahrt auf einem einzigen Ticket werden 25 Prozent beziehungsweise 50 Prozent der Hälfte des Ticketpreises zurückgezahlt.
Entschädigungen werden erst ab einer Summe von mehr als 4 Euro ausgezahlt. Für eine Rückzahlung musst du das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular, eine durch das Bahnpersonal erfolgte Bestätigung der Verspätung und die Originalfahrkarte bei einem Reisezentrum einreichen.
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Zeitkarte oder Monatskarte? Das musst du beachten
Solltest du eine Zeitkarte (Länder-Tickets, Monatskarten oder Ähnliches) besitzen, musst du Folgendes zusätzlich beachten:
- Die Bahn erstattet maximal 25 Prozent des Kartenwerts.
- Es werden nur Verspätungen von mehr als 60 Minuten entschädigt.
Die Verspätungsfälle, die während der Laufzeit des Tickets auftreten, solltest du nach Ablauf der Gültigkeit gesammelt und mit den oben erwähnten Unterlagen beim Servicecenter Fahrgastrechte unter folgender Adresse einreichen:
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Zum AngebotServicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Sollte eine Verspätung durch Verkehrsmittel, die nicht zum Eisenbahnverkehr zählen (zum Beispiel Bus, U-Bahn, Taxi oder Schiff), vorliegen und dadurch ein Anschlusszug nicht erreicht werden, besteht kein Anrecht auf Entschädigung.