Gestrandet am Bahnhof: Zahlt die Bahn meine Verpflegung?
Für den Fall von langen Verspätungen der Bahn gibt es bestimmte EU-Richtlinien für die Verpflegung von Fahrgästen. Wann hast du bei der Deutschen Bahn Anspruch auf Verpflegung? Das sind deine Rechte.
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Es ist rechtlich vorgesehen, dass bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten die Bahn Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Umfang im Vergleich zur Wartezeit bereitstellen muss, solange diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder anlieferbar sind.
Diese EU-Richtlinie definiert jedoch nicht das genaue Verhältnis von Verpflegung und Wartezeit. Bei wenigen Stunden Verspätung wäre daher das Anbieten eines Getränks durch das Bahnpersonal innerhalb des Zuges bereits eine ausreichende Umsetzung der Richtlinie. Bei längeren Verspätungen wird die Erstattung von Verpflegung meist nach Kulanz geregelt.