Es kann bei schweren Stürmen oder anderen nicht kontrollierbaren Vorkommnissen schon einmal vorkommen: Der Zugverkehr wird eingestellt. Und nun?

Wenn die Deutsche Bahn keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und mit dem verantwortlichen Bahnpersonal (zum Beispiel mit einer Informationsstelle oder mit dem Personal im genutzten Zug) nicht in Kontakt getreten werden konnte, darfst du eine Unterkunft zu angemessenen Übernachtungskosten selbst wählen.

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In diesen Fällen wird das Hotel erstattet

Diese werden von der Bahn erstattet. Dafür muss einer der folgenden Fälle vorliegen:

  • Durch Zugausfall oder -verspätung ist die Weiterfahrt am selben Tag unmöglich.
  • Die Weiterfahrt ist am selben Tag unzumutbar.

Sollte die Bahn ein alternatives Verkehrsmittel zur Verfügung stellen, hat dieses Vorrang und eine Erstattung der Übernachtung ist nicht möglich. Die Kosten dieses Verkehrsmittels werden bis maximal 80 Euro von der Bahn übernommen.

So erhalten Zuggäste die Erstattung

Um eine Erstattung zu erhalten, musst du das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular, die Originalbelege der entstandenen Kosten und das originale Bahnticket an folgende Anschrift senden:

Servicecenter Fahrgastrechte 
60647 Frankfurt am Main