Wer mit der Deutschen Bahn zum Flughafen fährt, muss auf Püntklichkeit hoffen oder viel Zeit einplanen. Das Amtsgericht München urteilte nun nämlich: Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug, weil er die Bahn als Zubringer nutzt, steht ihm keine Entschädigung zu – trotz „Rail&Fly“-Tickets, meldet das Portal „Airliners.de“. 

Ein Vater und sein Sohn aus Peine hatten gegen ein Reiseunternehmen geklagt. Das Duo hatte eine einwöchige Pauschalreise von Düsseldorf nach Dubai gebucht, inklusive war auch ein „Zug zum Flug“-Ticket. Doch weil die Bahn mehr als zwei Stunden Verspätung hatte, verpassten die beiden ihren Flug – und mussten für 1682 Euro einen neuen buchen, so der „NDR“. 

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Das Urteil: Vater und Sohn haben eine zu knappe Verbindung gewählt

Die beiden Männer hatten vom Reiseveranstalter nicht nur den Preis für den neuen Flug zurückverlangt, sondern auch Entschädigung für den verlorenen Urlaubstag.

Doch nun erhielt der Reiseveranstalter recht: Er haftet nicht für Zugverspätungen. Auch in den Geschäftsbedingungen des Reiseunternehmens war bereits darauf hingewiesen worden, genügend Zeit für mögliche Verzögerungen bei der Anreise einzuplanen. 

Der Grund: Bei den „Rail&Fly“-Tickets ist die Zugverbindung frei wählbar – es obliegt dem Passagier also selbst, ob er knappe Zeit am Flughafen einkalkuliert oder im Zweifel mehrere Stunden sinnlos am Flughafen herumsitzt. Vater und Sohn hätten eine zu knappe Verbindung gewählt, so die Richter, deshalb gäbe es keine Entschädigung. 

Das Amtsgericht hatte sein Urteil bereits im Mai gefällt, doch der Berufungsprozess zog sich hin. Das Landgericht München I hat das Urteil inzwischen bestätigt, es ist damit rechtskräftig. Reisende, die mit dem Zug zum Flughafen fahren, sollten also auf jeden Fall einen Zeitpuffer einplanen, um den Flug keinesfalls zu verpassen.