| Thomas Haltner Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten und Auftragsfotografie: I. Allgemeines 1. Alle Angebote, Fotoaufträge, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibliebend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB). Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt werden. 2. Abweichende AGB´s des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur/den Fotograf. AGB´s des Kunden auf die in Bestellformularen,Lieferbestätigungen oder ähnlichem oder in eigenen Dateien, Rechnern im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 3. Eine Ablehnung der Geschäftsbedingungen erlangt nur durch vollständige Rücksendung des gelieferten,original versiegelten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Kunden und bei digitalem Bildmaterial durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Agentur/dem Fotografen vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. II. Überlassenes Bildmaterial 1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von der Agentur/Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur bzw. des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung der Agentur/des Fotografen für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. III. Nutzungsrechte 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. 3. Die Bildnutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch die Agentur/den Fotografen vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus resultierenden Honorare. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform; sie wird durch Rechnungsstellung seitens der Agentur/Fotografen ersetzt. Die Übertragung ist bedingt durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars. 4. Jede über die einmalige hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur/des Fotografen. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Agentur/dem Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks. Bei der Abrechnung ist genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. IV. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Erfolgt keine Honorarvereinbarung, wird die Nutzung entsprechend den marktüblichen Vergütungen berechnet, welche von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt werden in der jeweils gültigen Fassung. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Sobald der Kunde bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur/der Fotograf berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bezahltes Honorar nicht /zurückverlangt werden. 4. Das Honorar ist stets innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. V. Rückgabe des Bildmaterials 1. Das analoge Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung der Agentur/des Fotografen. 2. Überläßt die Agentur auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Auswahl oder Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Agentur/dem Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. 3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Agentur. VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz 1. Bei unberechtigten Nutzung, Verwendung, Entstellung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFB zu ermittelnden Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. bezeichneten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von Euro 0,26 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate Euro 1,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials. 4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist ein pauschalierter Schadensersatz zu leisten, ohne daß die Agentur/der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von Euro 50,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat, Euro 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat, Euro 500,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat, Euro 1.000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Die Beträge errechnen sich bei Original-Dias aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten bzw. bei Duplikat-Dias aus dem zeitweisen Nutzungsausfall sowie den Wiederbeschaffungskosten.Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten,daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. 5. Wird als verloren gemeldetes und berechnetes Bildmaterial innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung aufgefunden und unbeschädigt zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes. Die Berechnung der Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet. 6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. 7. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. VII. Auftragsfotografie einschließlich Bildbearbeitung 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildmaterialien nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Kunde erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, Studiomieten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 3. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nicht gestattet. 4. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 5. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Kunde gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. 6. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bildmaterialien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 7. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. 8. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. 9. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 10. Liefertermine für die Bildmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Kunden wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 20% in Abzug gebracht. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart worden sind. 11. Für die Datenspeicherung werden DVD oder CD, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind, verwendet. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, wird kein Ersatz geleistet. 12. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verwertung überlassenes Bildmaterial des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bildmaterialien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. 13. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. VIII.Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäfts- bzw. Wohnsitz der Agentur/des Fotografen. Pfungstadt, den 18.02.2010 |
